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dc.contributor.authorSchmischke, Christoph
dc.date.accessioned2020-04-15T02:45:30Z
dc.date.available2020-04-15T02:45:30Z
dc.date.issued2018
dc.identifier.urihttp://library.oapen.org/handle/20.500.12657/37170
dc.languageGerman
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Lawen_US
dc.titleDas Beiratsmodell
dc.title.alternativeneue Wege für den islamischen Religionsunterricht - Verfassungsrechliche Untersuchungen zur Zulässigkeit alternativer Kooperationsformen zwischen Staat und religiösen Organisationen
dc.typebook
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2017-1069
oapen.relation.isPublishedByffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62
oapen.description.otherlanguageReligiöse Erziehung von Muslimen findet in muttersprachlichem Ergänzungs­unterricht oder in den Koranschulen der Moscheegemeinden statt. Dies hemmt die Entwicklung eines überpartikularen, im deutschen Schul- und Wissenschaftssystem beheimateten Islam. Die Idee eines islamischen Bekenntnisunterrichts an öffentlichen Schulen in deutscher Sprache findet über Parteigrenzen hinaus breite Zustimmung. Das Problem: Das Grundgesetz sieht eine Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaft vor. Islamische Organisationen sind aber (noch) nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Wer soll dann die Lerninhalte festlegen? Behörden islamischer Herkunftsstaaten sind ungeeignet. Sie transportieren die Vorstellung eines politischen Islam, der tief in den Prägungen der Heimatländer verhaftet ist. Die Schulministerien der Bundesländer sind der Neutralität verpflichtet und dürfen keine theologischen Gestaltungsaufgaben wahrnehmen. Beiräte, bestehend aus islamischen Theologen und Verbandsvertretern, könnten die Lösung sein.


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