Die unkörperliche Sache : Paradigmenwechsel im Sachenrecht
Abstract
The Austrian Civil Code has recognized both tangible and intangible goods as "things" since its inception in 1811. This study explores the significance of incorporeal things in Austrian civil law, revealing a paradigm shift in property law without any legislative changes. It highlights how the concept of incorporeal things has become central to evolving legal frameworks. Der Sachbegriff im österreichischen Zivilrecht ist seit der Stammfassung des ABGB aus 1811 weit und umfasst körperliche Sachen gleich wie unkörperliche. Die Untersuchung geht der Frage nach, welche rechtliche Bedeutung der unkörperlichen Sache zukommt. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsfigur der unkörperlichen Sache Kristallisationspunkt von verschiedenen Paradigmen des Sachenrechts ist und es im österreichischen Recht ohne Gesetzesänderung zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist.