Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz
Vorleistungspflicht, Synallagmaschutz und Gläubigerprivilegierung in der Insolvenz
Collection
Austrian Science Fund (FWF)Language
GermanAbstract
The reservation of title is a popular credit security instrument in numerous legal systems. If the sales contract lacks an effective reservation of title clause, the crediting seller sometimes tries to remedy this deficiency retrospectively: He declares at the time of handover that ownership does not pass to the buyer - contrary to the legal rule (§ 1063 ABGB) - until the purchase price has been paid in full. If the buyer does not agree to this request for a subsequent amendment of the contract, this is referred to as a unilaterally declared retention of title. Der Eigentumsvorbehalt erfreut sich als Kreditsicherungsinstrument in zahlreichen Rechtsordnungen großer Beliebtheit. Fehlt es dem Kaufvertrag an einer wirksamen Vorbehaltsabrede, versucht der kreditierende Verkäufer in der Rechtspraxis mitunter, diesen Mangel nachträglich, das heißt im bereits perfekt gewordenen Vertrag zu sanieren, indem er bei Übergabe erklärt (typischerweise durch einen Vermerk auf Lieferschein oder Faktura), das Eigentum an der übergebenen Sache solle – entgegen der gesetzlichen Regel (§ 1063 ABGB) – nicht vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehen. Stimmt der Käufer diesem Angebot auf nachträgliche Vertragsänderung nicht zu, spricht man vom einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt.